Dem Deutschen Jugendherbergswerk (DJH) wird in Berlin/Friedrichshain ein Gebäude zur Errichtung einer Jugendherberge mit 450 Betten zur Verfügung gestellt. Der Liegenschaftsfond Berlin, dessen alleiniger Eigentümer das Land Berlin ist, überlässt dem DJH das Gebäude für 25 Jahre mietfrei und begründet dies mit der Gemeinnützigkeit des DJH.
Da mag man natürlich argumentieren, daß der DJH einen sozialen Zweck erfüllt und sich um die Beherbergung und Betreuung von Schulklassen kümmert. Vor 20 Jahren, als es noch keinen privaten Wettbewerb auf diesem Sektor gab war das wohl so. Die Realität hat die Gesetzgebung jedoch überholt. Es gibt nun schon seit geraumer Zeit einen privaten Wettbewerb durch z.B. Hostels des Backpacker Network Germany e.V.. Dieser wird durch die alte Gesetzgebung massiv benachteiligt. Ein Wunder, daß die privaten Hostels sich überhaupt am Markt halten können ob dieser Benachteiligung.
Die Häuser des DJH verlassen zunehmend Ihre alten Pfade und buhlen um die Zielgruppen der privaten Hostels. Das sind vornehmlich junge Einzelreisende sog. Backpacker und kleine bis mittlere Gruppen. Dies konnte kürzlich bei einer Neueröffnung in Köln beobachtet werden. Dort betreibt der DJH nun ein Haus das unter dem Namen `Pathpoint Cologne - Backpacker Hostel` auftritt.
Die Jugendherbergen des DJH haben durch Ihre gemeinnützige Stellung einen enormen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ihren kommerziellen Wettbewerbern, den privaten Hostels. Das Umsatzsteuerrecht räumt den Häusern des DJH eine Befreiung der Umsatzsteuer ein, ebenso das Gewerbesteuergesetz.
Die Politik greift hier ungerechtfertigt in die Marktwirtschaft ein und behindert einen freien Wettbewerb. Kaum zu glauben, daß dies noch gewollt ist.
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