-
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern oder einzelnen Betten zur Beherbergung sowie aller für den Kunden erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen der Holger Siefert & Dieter Markert GbR, Haugerring 2, 97070 Würzburg, im folgenden "Hostel" genannt.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hostel, wobei §540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
-
Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hostel zustande. Dem Hostel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind Hostel und Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hostel mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag.
Alle Ansprüche gegen das Hostel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des §199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostel beruhen.
-
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Das Hostel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Betten oder Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hostel zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hostel an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Rechnungen des Hostel ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Das Hostel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hostel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Die Buchung besteht bis 18:00 Uhr des Anreisetages. Die Buchung verfällt nach 18:00 Uhr, wenn keine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Das Hostel ist berechtigt, statt dessen bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung z.B. in Form einer gültigen Kreditkarte zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hostel ist darüber hinaus berechtigt, eine angemessene Kaution für die Dauer des Aufenthaltes zu verlangen.
-
Rücktritt des Kunden (Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hostel
Bei Rücktritt des Kunden hat dieser, falls nicht einzelvertraglich anders vereinbart, dem Hostel einen pauschalisierten Schadensersatz (Stornogebühr) nach folgender Staffel zu bezahlen:
Rücktritt bis 2 Tage vor Anreise kostenfrei danach, bzw. bei Nichtanreise: 90% des Vertragswertes.
Der Vertragswert ist der im Gastaufnahmevertrag vereinbarte Bruttopreis für Kost und Logis, jedoch ohne lediglich vermittelte Zusatzleistungen von Dritten. Sind höhere Anzahlungen als die obigen Stornogebühren vereinbart oder geleistet, so gelten diese als Stornogebühr.
Das Hostel kann den Kunden jedoch für Storno- / Schadensersatzforderung für im Namen des Kunden bei Dritten gebuchte Zusatzleistungen in Anspruch nehmen. Bei Teilrücktritten vom Vertrag (z.B. verringerte Personenzahl) wird die Stornogebühr nur für den betroffenen Vertragsteil und Umfang fällig. Das Hostel ist jedoch berechtigt für die verringerte Leistung die aktuellen Standardkonditionen zur Anwendung zu bringen, falls dem Kunden davon abweichende Vergünstigungen eingeräumt wurden.
Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Aufenthalts z.B. wegen Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch innerhalb der Familie – mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen die Produkte unseres Partners der Europäischen Reiseversicherung. Hier buchen
-
Rücktritt des Hostels
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hostel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern/Betten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hostel auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder gemäß § 3 Abs. 6 der vorliegenden AGB verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer des Hostel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hostel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hostel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; ein Verstoß gegen §1 Abs. 2 der vorliegenden AGB gegeben ist; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person und Alter des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, das Ansehen des Hostel in der Öffentlichkeit beeinträchtigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hostel zuzurechnen ist.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hostels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz oder Rückgewähr geleisteter Zahlungen.
-
Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer/Betten. Gebuchte Zimmer/Betten stehen dem Kunden frühestens ab 13:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Der Kunde ist verpflichtet, festgestellte Schäden im bereitgestellten Zimmer unverzüglich zu melden, andernfalls trifft Ihn die Beweispflicht, den Schaden nicht verursacht zu haben. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer/Betten des Hostels bis spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hostel auf Grund der verspäteten Räumung des Zimmers/Bettes für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Das Hostel ist berechtigt, Schadensersatz für Schäden im Zimmer, unvertragsgemässe Nutzung und gesonderten Reinigungsaufwand für ungewöhnliche oder mutwillige Verunreinigung zu berechnen.
-
Haftung des Hostels
Das Hostel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind im Rahmen geltenden Rechts ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hostel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostel beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hostel beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hostel steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hostel auftreten, wird das Hostel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen mäglichen Schaden gering zu halten.
Dem Kunden ist bekannt, dass eine Besonderheit des Beherbergungsbetriebes darin besteht, das u.a. Mehrbettzimmer vermietet werden, welche nicht zwingend abzuschließen sind und dadurch andere Personen als der Gast selbst Zugang zum Zimmer haben.
Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hostel bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert, behält sich das Hostel nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.
-
Datenschutz, Umgang mit personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummer) müssen wir als Bestandteil unserer Geschäftskorrespondenz im Rahmen gesetzlicher Fristen 6 bzw. bei Rechnungen 10 Jahre aufbewahren; das gilt auch für Emails und Datenbankeinträge.
In keinem Fall werden die Daten in einer missbräuchlichen Weise verwendet oder gar an Dritte weitergegeben.
Unser Internetauftritt verwendet Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird ("Facebook"). Die Plugins sind mit einem Facebook Logo oder dem Zusatz "Facebook Social Plugin" gekennzeichnet.
Wenn Sie eine Webseite unseres Internetauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden.
Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Sie die entsprechende Seite unseres Internetauftritts aufgerufen haben. Sind Sie bei Facebook eingeloggt kann Facebook den Besuch Ihrem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den "Gefällt mir" Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Browser direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert.
Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatssphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook.
Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook über unseren Internetauftritt Daten über Sie sammelt, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unseres Internetauftritts bei Facebook ausloggen.
-
Wahrung der Privatsphäre
Dem Kunden ist bekannt, dass bei Buchung eines Bettes in einem Mehrbettzimmer das Zimmer mit Ihm unbekannten Dritten belegt sein kann. Weiterhin werden die Gästezimmer während der Belegung aus Gründen der Qualitätskontrolle täglich vom Personal begangen.
-
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hostel. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hostel. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hostel. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.